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   LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06   

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https://dejure.org/2007,4689
LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06 (https://dejure.org/2007,4689)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06 (https://dejure.org/2007,4689)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1543/06 (https://dejure.org/2007,4689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Führen von Privattelefonaten im Dienst ohne entsprechende Kennziffer - Abmahnungserfordernis - außerordentliche Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Führen von Privattelefonaten im Dienst ohne entsprechende Kennziffer - Abmahnungserfordernis - außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen der Führung von privaten Telefonaten über den Dienstanschluss ohne Verwendung einer zugeteilten Kennziffer; Bedeutung der Kenntnis des Kündigungsberechtigten für den Beginn der Kündigungserklärungspflicht; Folgen von wissentlichen und ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § ... 4 Satz 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 140; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BPersVG § 79 Abs. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung ohne einschlägige Abmahnung bei Privattelefonaten im Dienst - keine Umdeutung in ordentliche Kündigung ohne ausdrücklichen Hinweis gegenüber Personalrat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Verhaltensbedingte Kündigung, Telefonieren während der Arbeitszeit, Kündigungserklärungsfrist § 626 Abs. 2 BGB, zurechenbare Kenntnisse nicht Kündigungsberechtigter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Das gilt auch, wenn die Pflichtverletzung - wie hier - nicht nur den Leistungs-, sondern auch den Vertrauensbereich berührt (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 168).

    Voraussetzung ist stets ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers und die Prognose eines zukünftig vertragskonformen Verhaltens (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - a.a.O.).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Es kommt entscheidend auf die Schwere der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung an (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 - NZA 2000, 27 m.w.N.).

    Überträgt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verpflichtung zum eigenständigen Nachweis seiner Telefonate und macht dieser wissentlich und vorsätzlich falsche Angaben, so stellt dies einen Vertrauensmissbrauch dar, der insbesondere dann, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31; Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 - a.a.O. zur Selbstaufzeichnung im Rahmen der Gleitzeit; Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2000, 484 zum Missbrauch einer Stempeluhr).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS/84, Der Betrieb 1985, 2197) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Die Abmahnung ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der mit einer Hinnahme durch den Arbeitgeber offenbar nicht gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - EzA § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 5; Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 148; Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 21/98 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 47).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Evidenz einer Pflichtverletzung mit der Folge einer negativen Zukunftsprognose bei der Zueignung eines Warenwertes von 6,-- EUR bejaht (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - NZA 2004, 486).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Die Abmahnung ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der mit einer Hinnahme durch den Arbeitgeber offenbar nicht gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - EzA § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 5; Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 148; Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 21/98 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 47).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Hier geht es, anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.12.2006 ( - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685) zugrunde liegenden Fall, nicht um umfangreiche Privattelefonate mit einer deutlichen Beeinträchtigung der Vermögensinteressen des Arbeitgebers.
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Personalrat der außerordentlichen Kündigung uneingeschränkt zugestimmt hat (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.1978 - 2 AZR 424/76 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 32; Urteil vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 91).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Eine unberechtigte Abmahnung kann zwar nach Auffassung der Kammer die Warnfunktion erfüllen (so auch LAG Köln, Urteil vom 05.02.1999 - 11 Sa 565/98 - RzK I 1 Nr. 11; KR-Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rdnr. 275; a.A. BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 25).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Personalrat der außerordentlichen Kündigung uneingeschränkt zugestimmt hat (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.1978 - 2 AZR 424/76 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 32; Urteil vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 91).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99

    Privattelefonate ohne Kennzeichnung zur EDV-Erfassung - Herausgreifende Kontrolle

  • LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 565/98

    Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Verlassen eines

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18

    Außerordentliche Kündigung - Falschangaben bei der geleisteten Arbeitszeit -

    Gleiche Erwägungen gelten im Rahmen des Personalvertretungsrechts (LAG Hamm 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06 - juris Rn. 93).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Ebenso kann es einen Kündigungsgrund darstellen, wenn die Privatnutzung des dienstlichen Telefons nur unter der Bedingung erlaubt war, dass der Arbeitnehmer seine Privatgespräche durch Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer kennzeichnet (LAG Hamm, Urteil vom 26. Juni 2009, Az: 13 Sa 120/09, zitiert nach juris; LAG Hamm, Urteil vom 28. November 2008, Az: 10 Sa 1921/07, zitiert nach juris, LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007, Az: 17 Sa 1543/06, zitiert nach juris).

    Dennoch setzt eine Überschreitung des erlaubten Nutzungsumfanges von einem Mobiltelefon nicht die gleiche kriminelle Energie voraus wie ein Diebstahl oder eine Unterschlagung (vgl. insoweit auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. 17 Sa 1543/06, zitiert nach juris).

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